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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Unterkünfte der Oase am Vilzsee

1. Gültigkeit

Der Mieter schließt mit dem Vermieter der Ferienhäuser und Apartments, der Oase am Vilzsee UG & Co. KG, Dorfstraße 43, 17252 Mirow OT Diemitz, einen Mietvertrag, sobald der Mieter eine Unter-kunft gebucht und die Unterkunft vom Vermieter bestätigt ist

Sofern der Mieter über eine Internetplattform oder ein Reisebüro gebucht hat, gelten die Bedingungen der Internet-Plattform bzw. des Reisebüros. In allen anderen Fällen ist der Vermieter an den Mietvertrag erst mit Eingang der Anzahlung gebunden.

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2. Zahlungsbedingungen

Sofern der Mieter über eine Internetplattform oder ein Reisebüro gebucht hat, gelten die Zahlungs-bedingungen der Internetplattform bzw. des Reisebüros. In allen anderen Fällen wird mit Erhalt der schriftlichen Buchungsbestätigung / Rechnung eine Anzahlung wie folgt fällig: 

 

20% des Mietpreises innerhalb 7 Tagen ab Vertragsabschluss. Die Restzahlung erfolgt dann spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn.

Bei kurzfristigen Buchungen innerhalb von 4 Wochen vor Reiseantritt ist der Gesamtbetrag sofort fällig. Werden die Zahlungsfristen vom Mieter nicht eingehalten, so kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt durch den Mieter, führt zu Schadensersatzansprüchen des Vermieters gemäß § 8 und berechtigt den Vermieter zur Neuvermietung.

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3. Anreise/Abreise

Die gebuchte Unterkunft kann ab 16.00 Uhr bezogen werden. Den Schlüssel findet der Mieter in der Schlüsselbox direkt am Eingang der Unterkunft. Den Code erhält der Mieter per E-Mail.

Die Abreise hat am Abreisetag bis spätestens 10.00 Uhr zu erfolgen. Eine Überziehung von mehr als 30 Minuten hat die Berechnung einer weiteren Übernachtung zur Folge, sofern der Vermieter einer späteren Abreise nicht im Vorfeld schriftlich zugestimmt hat. Am Tag der Abreise verschließt der Mieter die Tür und legt den Schlüssel wieder in die Schlüsselbo
x.

Sollte der Mieter am Anreisetag nicht bis 23.00 Uhr erschienen sein, gilt der Vertrag nach einer Frist von 48 Stunden ohne Benachrichtigung an den Vermieter als gekündigt. Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.


Parkplätze stehen an der Straße vor dem gelben Haus und westlich des Hauses zur Verfügung, wo sich auch der Eingang auf das Gelände befindet. Das Parken direkt an den Unterkünften ist nicht gestattet. Die Parkplätze sind nicht bewacht. Weitere kostenfreie Parkplätze befinden sich etwa 100 m entfernt auf einem öffentlichen Parkplatz.

4. Mitbringen von Haustieren

Der Vermieter und dessen Kinder mögen Haustiere und halten auf dem Gelände der Oase am Vilzsee Hühner. Da manche Gäste Angst vor Tieren, insbesondere Hunden haben, auf dem Gelände auch Kinder spielen und die Einrichtungsgegenstände in den Unterkünften vor Beschädigung zu schützen sind, gelten folgende Regeln für Haustiere.

Das Mitführen von Haustieren ist in den Apartments 4 bis 6 und in den Bungalows 1 bis 4 nicht erlaubt. In den Apartments 1 bis 3 und den Bungalows 5 und 6 sind dagegen Haustiere unter folgenden Voraussetzungen willkommen.

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Das Haustier ist stubenrein.  Der Aufenthalt des Haustieres auf Betten, Sofas, Tischen und Küchenablagen ist aus hygienischen Gründen und zum Schutz der Gegenstände untersagt. Hunde sind auf dem Gelände der Oase am Vilzsee an der Leine zu führen. In den eingezäunten Vorgärten der Apartments 1-3 sowie Bungalow 5 und 6 besteht hingegen kein Leinzwang. Das Urinieren und Verrichten von Notdurft ist auf dem Gelände der Oase am Vilzsee verboten. Sollte im Ausnahmefall die Notdurft dennoch verrichtet werden, hat der Mieter bzw. Hundehalter diese umgehend zu entfernen und über die Toilette der Unterkunft zu entsorgen.

 

Im Sinne des Tierschutzes und zum Schutz der Einrichtung in der jeweiligen Unterkunft ist es dem Mieter untersagt, den Hund/die Hunde unbeaufsichtigt in der Unterkunft oder auf dem Gelände der Oase am Vilzsee zu belassen, wenn er das Geände verlässt. .

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Bei Verstoß gegen die Vorgaben hat der Mieter die dem Vermieter entstehenden Kosten wie folgt zu ersetzen:

- Entfernung von Hundekot: € 10,- pro Hundehaufen

- Urin auf Gegenständen in der Unterkunft: Entsorgung und Neuanschaffung des Gegenstandes zum
  Wiederbeschaffungspreis, auszuführen durch den Vermieter

- Missachtung der Leinenpflicht: nach erstmaliger Ermahnung € 10,- pro weiterer Ermahnung

- erforderliche Entfernung von Hundehaaren aus Bettwäsche oder Wolldecken: € 10,- pro Gegenstand

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Um die Urlaubsqualität für andere Gäste zu sichern und weitere Schäden zu verhindern, ist der Vermieter berechtigt, den Mietvertrag mit dem Mieter bei wiederholter Missachtung der Vorgaben außerordentlich mit sofortiger Wirkung zu kündigen und ein Hausverbot auszusprechen. Der Mietpreis für die noch nicht genutzten Aufenthaltstage wird nicht erstattet.
 

5. Allgemeine Verpflichtungen/ Hausordnung

Die Unterkunft darf nur bis zu der gebuchten Maximalzahl an Personen belegt werden.  In den Apartments beträgt die Personenanzahl maximal 2 Personen, in Bungalow 1 maximal 4 Personen und in allen anderen Bungalows 6 Personen, darunter maximal 4 Erwachsene.

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Das Rauchen in allen geschlossenen Räumen auf dem Gelände der Oase am Vilzsee ist untersagt. Dagegen ist das Rauchen im Freien erlaubt, das Hinterlassen von Zigarettenstummeln auf Gehwegen, in Beeten, Vorgärten oder Rasenflächen ist dagegen untersagt


Im Sinne der Erholung aller Gäste und um Gäste sowie Nachbarn nachts nicht zu stören, besteht in der Zeit von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr Nachtruhe. Sofern sich keine weiteren Gäste auf dem Gelände befinden oder wenn alle weiteren Gäste auf die Einhaltung der Nachtruhe nicht bestehen, kann von der Nachtruhe, nach vorheriger Freigabe durch den Vermieter, abgesehen werden.

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Sofern in den Unterkünften Wolldecken bereitgestellt werden, handelt es sich bei den Decken um Zusatzdecken für das Bett, um nachts bei niedrigen Temperaturen auf das Heizen der Schlafräume verzichten zu können. Aus hygienischen Gründen dürfen diese Decken nicht mit nach draußen oder gar an den Strand mitgenommen werden. Tiere sind von den Decken fernzuhalten.

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6. Nebenkosten
Die Kosten für Wasser, Abwasser und Müllentsorgung sowie der Verbrauch von bis zu 5 kWh Strom pro Tag sind im Mietpreis enthalten. Ab einem Stromverbrauch von 6 kWh pro Tag wird der vom Mieter zusätzlich verbrauchte Strom mit 50 Cent/kWh dem Mieter zusätzlich in Rechnung gestellt.

Die Gemeinde Mirow erhebt ab Anfang April bis Ende September pro Erwachsenen und Übernachtung eine Kurtaxe in Höhe von 1,- €. Die Kurtaxe ist dem Vermieter zu bezahlen und wird von diesem an die Gemeinde abgeführt.

 

7. Kaution

Der Vermieter ist berechtigt, vom Mieter eine Kaution von bis zu € 100,- pro Apartment und bis zu
€ 150,- pro Bungalow zu verlangen. Die Kaution ist bei Anreise vor Ort zu entrichten und wird dem Mieter in der Regel wieder in bar ausgezahlt


Der Vermieter ist berechtigt, den Erstattungsbetrag um die ihm entstandenen Kosten zu reduziern, die ihm für die Beseitigung von Mängeln an der Mietsache oder die Wiederbeschaffung von Gegenständen entstanden sind.

 

Kommt eine reduzierte Kaution zur Auszahlung, wird diese nach Ermessen des Vermieters bei Abreise in bar oder spätestens 21 Tage nach Mietende auf das vom Mieter benannte Konto erstattet.

8. Stornogebühren
Sofern der Mieter über eine externe Buchungsplattform oder ein Reisebüro gebucht hat, gelten die Rücktrittsbedingungen der Internetplattform bzw. des Reisebüros.

Bei Buchung über die Internetseite www.oase-vilzsee.de oder direkte Buchung beim Vermieter bzw. in allen anderen Fällen kann der Mieter jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Im Fall des Rücktritts ist der Mieter zum Ersatz des dem Vermieter entstandenen Schadens wie folgt verpflichtet:

- bis 121. Tag vor Mietbeginn keine Entschädigung

- vom 120. Tag bis zum 15. Tag vor Mietbeginn 50% des Gesamtpreises

- vom 14. Tag bis zum 8. Tag vor Mietbeginn 80% des Gesamtpreisess

- bei Rücktritt weniger als acht Tage vor Mietbeginn ist der volle Reisepreis zu zahlen.

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Zur Berechnung des Rücktrittdatums zählt jeweils das Empfangsdatum der Rücktrittsnachricht beim Vermieter. Bereits eingezahlte Beträge werden verrechnet und bei Überzahlung erstattet.Eine Ersatzperson, die zu den Bedingungen in den Mietvertrag eintritt, kann vom Mieter gestellt werden. Eine schriftliche Benachrichtigung genügt.

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9. Fehlende oder beschädigte Gegenstände
Der Mieter erhält mit Buchungsbestätigung eine Checkliste über alle in der Unterkunft vorgesehenen Gegenstände. Die Checkliste ist zusätzlich in der Gästeinformation, die in jeder Unterkunft ausliegt, enthalten.

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Der Mieter ist verpflichtet, mit Bezug der Unterkunft zu Überprüfen, ob die in der Checkliste aufgeführten Gegenstände vollständig und in unbeschädigtem Zustand in der Unterkunft vorhanden sind. Nicht vorgefundenen oder bereits beschädigte Gegenstände sind innerhalb von 3 Stunden nach Bezug der Unterkunft dem Vermieter per Mail schriftlich anzuzeigen.

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Zeigt der Mieter nicht innerhalb von 3 Stunden ab Bezug der Unterkunft das Fehlen oder die Beschädigung von Gegenständen an, gelten die in der Checkliste aufgeführten Gegenstände als vollständig und mangelfrei dem Mieter übergeben. Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht innerhalb von 3 Stunden ab Erstbezug der Unterkunft gemeldet werden, sind ausgeschlossen.

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Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienhaus, Apartment, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Wenn Während e´des Mietverhältnisses Schäden am Ferienhaus/Apartment und/oder dessen Inventar auftreten oder Gegenstände abhanden kommen, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich dem Hausmeister anzuzeigen.

Der Vermieter ist bemüht, die beschädigten oder abhandengekommenen Gegenstände kurzfristig zu ersetzen. Eien Rechtsanspruch hieruaf hat der Mieter nicht.

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Der Vermieter prüft nach Räumung der Unterkunft durch den Mieter anhand der Checkliste, ob während der Mietzeit Gegenstände beschädigt oder abhanden gekommen sind. Der Mieter hat beschädigte oder abhanden gekommenen Gegenstände zum Wiederbeschaffungspreis gemäß Inventarliste zu ersetzen. Die Wiederbeschaffungskosten werden von der Kaution einbehalten.

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Bei eventuell auftretenden Leistungsstörung ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten

Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen. Das Geschirr ist sauber und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern.

10. Sonderwünsche und Nebenabreden
Sonderwünsche und Nebenabreden sind möglich, bedürfen jedoch der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter.


11. Datenschutz

Der Mieter erklärt sich einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und/oder gelöscht werden. Der Vermieter erklärt, dass alle persönlichen Daten des Mieters vertraulich behandelt werden.

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12. Haftung

Die Darstellung der Unterkünfte im Internet wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjekts durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Gleiches gilt bei Eintritt unvorhersehbarer oder vermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Gegebenheiten. Der Vermieter ist gerne bei der Behebung von Problemen, soweit dies möglich ist, behilflich.

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Der Vermieter weist darauf hin, dass es sich bei dem Mietobjekt um eine Unterkunft in dörflichem Umfeld handelt. In Diemitz kann ein Hahn in der Nachbarschaft krähen, Schwalben oder Fledermäuse in den Gebäuden nisten und sonstige Tiere, wie auf dem Dorf üblich, vorhanden sein. All dies stellt keinen Mangel dar. Gleiches gilt für niedrige Temperaturen und regnerisches Wetter. Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Unterkünften um keine beheizten Ganzjahresunterkünfte, sondern um Ferienhäuser und Ferienapartments handelt, die lediglich über einen mobilen Stromheizkörper verfügen. Insbesondere am Anreisetag kann die Unterkunft im Frühjahr und Herbst nicht auf Zimmertemperatur vorgeheizt sein.

Eine Haftung des Vermieters für die Benutzung der bereitgestellten Sportgeräte ist ausgeschlossen.

Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Für mutwillige Zerstörung bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.

12. Schlussbesti
mmungen

Fotos und Texte auf der Webseite dienen der realistischen Beschreibung, eine 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt ist nicht gewährleistet und geschuldet. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung und der Außenanlagen/Nebengebäuden vor, sofern sie mindestens gleichwertig sind.

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt.

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Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Vermieters.

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Stand 01.01.2024

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